Existenzgründung

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Ihr Ansprechpartner

Kai-Uwe Recker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


phone:
+49 (0) 89 / 552261-44
fax:
+49 (0) 89 / 553637
mail:
recker@heinicke-eggebrecht.de

KONKRET

Die folgende Gliederung geht vom Allgemeinen ins Spezielle.
N

Vertriebsrecht

Handelsvertreter, allgemein
Handelsvertreter ist ...

… wer ständig von seinem Prinzipal damit betraut ist, für ihn Geschäfte zu vermitteln. Er schließt die Geschäfte also nicht im eigenen Namen sondern im fremden Namen ab und erhält für die Vermittlung eine Provision. Handelsvertreter gibt es praktisch in allen Bereichen des Waren- und Dienstleistungsvertriebs.

Vertragsgestaltungen - auch mit internationalem Bezug

Wir erstellen Ihre Vertriebsverträge und Handelsvertreterverträge unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Dazu bedienen wir uns unseres eigenen europaweiten Netzwerks deutschsprachiger Vertriebsspezialisten in der Anwaltskooperation Wirtschafts- und Vertriebsrecht (www.anwalts-kooperation.de).

Ebenso prüfen wir Ihnen vorgelegte Handelsvertreterverträge oder Agenturverträge mit besonderem Augenmerk auf die Provisionsansprüche, den Handelsvertreterausgleichsanspruch und die Reichweite eines Wettbewerbsverbotes. Auch Unterhandelsvertreterverträge oder Angestelltenverträge mit ihren Mitarbeitern stimmen wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse ab.

Betreuung bei Vertragsänderungen

Ihnen wurde eine Vertragsänderung vorgelegt? Wir prüfen diese, insbesondere deren Auswirkungen auf Ihre Stellung als Selbständiger/e, auf die Provisionsansprüche, die DSGVO und den Ausgleichsanspruch. Insbesondere führen wir ständig solche Prüfungen für die Hausvereine der Versicherungsagenten durch. Wir begleiten gerne die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner.

Provisionsansprüche, Buchauszugsanspruch

Wir prüfen streitige Provisionsansprüche oder Bonifikationsansprüche für Sie, immer auf dem neuesten Stand der sehr differenzierten Rechtsprechung. Ein wichtiges Hilfsmittel zur Durchsetzung der Forderungen ist der Buchauszugsanspruch nach § 87c II HGB des Handelsvertreters, demgemäß das Unternehmen dem Vertreter alle relevanten Daten zu den vermittelten Verträgen geben muss, die für die Überprüfung der Richtigkeit der Provisionsabrechnungen notwendig sind. Der Buchauszug geht somit inhaltlich weit über eine Provisionsabrechnung hinaus. Er ist unabdingbar, steht dem Handelsvertreter also immer bei Abrechnung der Provisionen zu und kann ohne eine weitere Voraussetzung verlangt werden.

Unberechtigte Stornierungen

Wurden Provisionen zu Unrecht einbehalten oder gab es Storni wegen nicht oder nicht vollständig ausgeführter Geschäfte? Auch hier setzt die Rechtsprechung hohe Hürden für die Unternehmer, oftmals sind solche Buchungen bzw. Provisionsrückforderungen unbegründet.

Unberechtigte Rückforderungen von Zuschüssen

Handelsvertreter erhalten neben Provisionen für vermittelten Geschäfte häufig auch Zuschüsse der Unternehmen. Diese Zuschüsse werden aber bei Vertragsbeendigung gerne vom Unternehmen ganz oder teilweise zurückgefordert. Diese Rückforderung von Zuschüssen ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich und darf Sie nicht übermäßig wirtschaftlich belasten, um Sie etwa von einer eigenen Kündigung abzuhalten.

Freistellungsvergütungen

Liegt eine wirksame Freistellungsklausel vor und ist die Freistellungszeit vor dem Hintergrund der Kündigungsfristen richtig berechnet? Stimmt die Höhe der Freistellungsvergütung? Wir prüfen das.

Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht und Markenrecht

In welchem Umfang kann man ein vertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren und für welche Dauer? Gibt es eine Entschädigung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots? Ist das vereinbarte Verbot wirksam? Wann und wie dürfen Marken der Unternehmen verwendet werden? Was passiert bei unberechtigter Markennutzung? Wir unterstützen Sie auch bei der Markenanmeldung.

Ausgleichserhaltende Eigenkündigung

Die vertretenen Unternehmen stimmen ihre Unternehmensentscheidungen in der Regel nicht mit den Handelsvertretern ab. Diese Unternehmensentscheidungen wirken sich jedoch oft unmittelbar auf den Umsatz einer Agentur aus. Um diesen nachteiligen Auswirkungen nicht schutzlos ausgeliefert zu sein sieht § 89 b Abs. 3 Ziffer 1 HGB vor, dass eine ausgleichserhaltende Kündigung auch aus begründetem Anlass durch ein Unternehmerverhalten erfolgen kann, wobei es sich hierbei auch um ein erlaubtes Unternehmerverhalten handeln kann. Wir prüfen für Sie ob die Voraussetzungen für eine solche ausgleichserhaltende Kündigung vorliegen.

Fristlose Kündigungen

Ein Dauerbrenner, da oftmals der Prinzipal versuchen wird, durch ein angeblich schuldhaftes Verhalten des Vertreters eine fristlose Kündigung auszusprechen, um damit den Ausgleichsanspruch zu umgehen. Hier gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten, etwa die Notwendigkeit der fristlosen Gegenkündigung des Vertreters. Auch der Vertreter kann zur außerordentlichen Kündigung oder zur Kündigung aus begründetem Anlass berechtigt sein. Zu beachten sind vorherige Abmahnobliegenheiten, Zurechnungskriterien usw.

Schadensersatzansprüche

Auch das ist ein weites Feld. Es gibt Schadensersatzansprüche im Falle einer unberechtigten fristlosen Kündigung in Form der entgehenden Provisionseinnahmen des Vertreters bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Es gibt Schadensersatzansprüche bei geschäftsschädigenden Handlungen, bei Ausspannungen, Kannibalisierungen usw.

Verjährungsklauseln

Häufig werden Verjährungsabkürzungsklauseln in Standardverträgen verwendet, die nicht den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen. Dann kann der Vertreter Ansprüche innerhalb der allgemeinen Verjährungsregeln noch verlangen, die der Unternehmer unter Berufung auf die Klausel abgelehnt hat.

Außergerichtliche Vertretung

Wir vertreten unsere Mandanten entweder zunächst nur beratend im Hintergrund oder offen gegenüber dem Anspruchsgegner; ob die eine oder andere Vorgehensweise taktisch sinnvoll ist, entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung und oft auch unserer speziellen Kenntnis von den Gepflogenheiten des Gegners.

Gerichtliche Vertretung deutschlandweit

Wir vertreten Sie in ganz Deutschland vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Gerichtliche Vertretung in Europa

Haben wir eine grenzüberschreitende Auseinandersetzung und/oder einen Gerichtsstand in einem europäischen Land (inklusive Schweiz), so können Sie durch die Partnerkanzleien unserer Anwaltskooperation Wirtschafts- und Vertriebsrecht professionell und ebenfalls auf höchstem Niveau vertreten werden. Diese sprechen alle perfekt deutsch (www.anwalts-kooperation.de).