Berliner Mietdeckel für verfassungswidrig erklärt

Es ist die Entscheidung der 15. Kalenderwoche des Jahres 2021: Der Berliner Mietdeckel ist verfassungswidrig und damit unwirksam.

Das bedeutet für viele Berliner Mieter, die gekürzten Mieten müssen nachbezahlt werden. Es ist mit zahlreichen gerichtlichen Verfahren wegen Zahlungsverzuges und Kündigung wegen Nichtzahlung der Mieten zu rechnen.Es gibt zwar keinen Münchner Mietdeckel, die Entscheidung kann jedoch auch für München und Bayern enorme Auswirkungen haben. Daher sollten Sie als Vermieter eher früher als später handeln.

Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe haben den Berliner Mietdeckel für verfassungswidrig erklärt, weil der Bund insoweit abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat und somit das Bundesland Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für eigene Regelungen zur Miethöhe hatte. Bislang hat der Bundesgesetzgeber durch das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB die Gesetzgebungskompetenz ausschließlich an sich gezogen, sodass für eine Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum ist. Das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen regelte jedoch im Kern die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum, daher ist das Gesetz nichtig.

Folgen der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung für Bayern:

Im September 2021 stehen Bundestagswahlen an. Dabei ist Bezahlbarer Wohnraum“ Teil des Wahlkampfprogrammes vieler Parteien. Unter anderem die SPD hat in ihrem neuen Zukunftsprogramm verschiedene Aspekte zur Verbesserung der Situation der Mieterinnen und Mieter aufgenommen. Sie wird daher zur Verbesserung Ihrer Chancen bei der Bundestagswahl als mitregierende Partei nunmehr alles versuchen, die Umsetzung des Programms des „Bezahlbaren Wohnraums“ noch vor der Bundestagswahl voranzutreiben. Das bedeutet, es muss zeitnah damit gerechnet werden, dass der Bundesgesetzgeber ein Gesetz zum Mietdeckel beschließt und darin selbst entsprechende Regelungen für Ballungsgebiete trifft oder seine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz aufgibt und den Ländern die entsprechende Kompetenz einräumt.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

Soweit gesetzlich zulässig und aufgrund Vergleichsmieten möglich, sollten Sie schnellstmöglich eine Mieterhöhung in die Wege leiten. Spätestens mit entsprechender Gesetzgebung wird dies deutlich schwieriger.

Dabei gibt es bereits jetzt Hürden, welche zu beachten sind. Kontaktieren Sie uns daher gerne, damit wir Ihnen bei der Überprüfung der Möglichkeiten einer Mieterhöhung bzw. der Ausarbeitung Ihres Mieterhöhungsbegehrens behilflich sind.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Sie müssen mit einer Mieterhöhung Ihres Vermieters rechnen.

Dabei sind jedoch schon jetzt gesetzliche Regelungen vorhanden, an denen sich eine Mieterhöhung messen lassen muss. Gerne prüfen wir für Sie die Zulässigkeit des Mieterhöhungsverlangens Ihres Vermieters.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne sind wir Ihnen bei Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich, schreiben Sie uns einfach eine Email über kanzlei@heinicke-eggebrecht.de oder rufen Sie uns an unter +49(0)89 552261-0.