Die Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen und ihre rechtlichen Grundlagen

 

In der Welt der Vereinsarbeit gibt es viele rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Nichtigkeit von Vereinsbeschlüssen. Diese kann im Wege der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO geltend gemacht werden.

 

Ordnungsgemäße Ladung zur Mitgliederversammlung

 

Eine ordnungsgemäße Ladung zur Mitgliederversammlung ist für die Wirksamkeit von Beschlüssen unerlässlich. Der Gegenstand der Beschlussfassung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung genau bestimmt sein, damit die Mitglieder sich sachgerecht auf die Versammlung vorbereiten und entscheiden können, ob sie teilnehmen möchten. Eine Heilung ist möglich, wenn dem nicht ordnungsgemäß geladenen Mitglied der Gegenstand der Beschlussfassung auch ohne Ladung rechtzeitig bekannt wurde. Ein Verfahrensfehler führt nur dann zur Ungültigkeit eines Beschlusses, wenn er für das Abstimmungsergebnis und die Ausübung der Mitwirkungsrechte relevant wurde. Dabei ist auf ein objektiv urteilendes Verbandsmitglied abzustellen.

 

Wichtiger Grund zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abberufung eines Vorstandsmitglieds. Ein wichtiger Grund zur Abberufung liegt vor, wenn dem Verein eine Fortsetzung des Organverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied bis zum Ende seiner Amtszeit nicht zugemutet werden kann, sofern über die Satzung von der allgemeinen freien Möglichzeit zur Abberufung nach § 27 Abs. 2 BGB abgewichen werden soll.