Infobrief Elektroroller

Seit dem 15.06.2019 dürfen Elektrotretroller mit Betriebserlaubnis und Versicherungsplakette genutzt werden. Dies bringt ein neues Konfliktpotential im öffentlichen Straßenverkehr mit sich, sowohl für die Nutzer, als auch andere Verkehrsteilnehmer.

Um Ihren Kunden aktuelle Informationen zu diesem Thema bieten zu können, dürfen wir nachfolgend das Wichtigste für Sie zusammenfassen. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Einführung der Roller mit einem Anstieg der Unfallzahlen einhergehen wird. Das zeigen Erfahrungen aus Ländern, in denen es die Roller schon gibt. Die Roller hat man als Verkehrsteilnehmer noch nicht auf dem Schirm, sie sind schnell und die Unfälle führen wegen der exponierten Lage des Fahrers häufig zu schweren Verletzungen.

Sollten Ihre Kunden oder Sie unsere Hilfe bei Rechtstreitigkeiten oder Rechtsberatung benötigen, steht Ihnen in unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht René Simonides in gewohnter Art und Weise hierfür zur Verfügung. Gerne können wir auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Versicherung des Rollers behilflich sein.

1. Grundsätzliches

  • Seit dem 15.6.19 sind Elektrotretroller mit Betriebserlaubnis erlaubt
  • Elektrotretroller unterliegen einer Versicherungspflicht
  • Helm und Führerschein sind nicht vorgeschrieben

2. Wo dürfen Elektrotretroller fahren?

  • Elektrotretroller sind auf ausgewiesenen Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Dann gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer.
  • Gehwege und Fußgängerzonen dürfen dagegen von Elektrotretrollern nicht benutzt werden.

3. Führerschein und Mindestalter?

  • Zur Nutzung des Elektrotretrollers im öffentlichen Straßenverkehr wird weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch ein Führerschein benötigt. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektrotretroller liegt bei 14 Jahren.

4. Helmpflicht und Ausstattung?

  • Wie bei Radfahrern ist eine Pflicht zum Tragen eines Helmes nicht vorgeschrieben. Es ist allerdings sehr empfehlenswert auch hier seine Gesundheit mit einem geeigneten Helm zu schützen.
  • Dagegen sind Bremsen und Beleuchtungsanlage wie beim Fahrrad vorgeschrieben.

5. Alkohol und Elektrotretroller?

  • Hier ist Vorsicht geboten, da die Regeln für Autofahrer (und nicht für Radfahrer) gelten!

Das bedeutet:

    • Mit einem Promillegehalt im Blut von 0,5 bis 1,09 und keinen alkoholbedingten Auffälligkeiten (Schlangenlinienfahren) begeht man eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid (in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg).
    • Mit einem Promillegehalt im Blut von mindestens 1,1 Promille gilt auch der Elektrotretrollerfahrer als absolut fahruntauglich und begeht eine Straftat (auch ohne Ausfallerscheinungen). Allerdings kann eine Straftat auch schon bei einem Promillegehalt von 0,3 vorliegen, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (relative Fahruntauglichkeit).

6. Versicherungspflicht?

  • Der Elektrotretroller muss haftpflichtversichert sein, was durch das Aufkleben einer entsprechenden Plakette am Gefährt nachzuweisen ist.
  • Folglich kommt bei Unfällen dann für Fremdschäden die Haftpflichtversicherung auf, für Eigenschäden (wenn diese nicht mitversichert sind) der Fahrer selbst.