Mehrfache Arbeitsunfähigkeit: Wann besteht ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Grundsätzlich gilt: Werden Arbeitnehmer krank, zahlen Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter – danach springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Arbeits- oder Tarifverträge können in manchen Fällen eine längere Lohnfortzahlung vorsehen.
Doch was passiert, wenn mehrere Krankschreibungen direkt aufeinander folgen – etwa wegen unterschiedlicher Diagnosen?
Gleiche Krankheit, wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Liegt eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vor, also dieselbe Krankheit wie zuvor, entsteht kein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung – es sei denn, seit der letzten Erkrankung sind mindestens sechs Monate vergangen oder es ist mehr als ein Jahr seit Beginn der ersten Krankschreibung vergangen.
Neue Krankheit, neue Krankschreibung
Tritt hingegen eine andere neue Krankheit auf, kann ein neuer sechswöchiger Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen – aber nur, wenn zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeiten eine (auch kurze) Phase der Arbeitsfähigkeit lag. Maßgeblich ist insoweit auch, ob die zweite (neue) Krankheit dazu kommt, während die erste noch nicht beendet ist. Wenn nicht, kann der Arbeitgeber die Krankschreibungen als einheitlichen Verhinderungsfall werten und muss nicht erneut zahlen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 (Az: 5 AZR 505/18) entschieden. Die Beweislast, dass es sich nicht um einen einheitlichen Verhinderungsfall handelt, trägt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
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Rechtsanwalt Alexander Paulus