Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner

Kai-Uwe Recker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


phone:
+49 (0) 89 / 552261-44
fax:
+49 (0) 89 / 553637
mail:
recker@heinicke-eggebrecht.de

KONKRET

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Markenrecht

Was ist eine Marke?

Die Marke dient vorwiegend dem Schutz und der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind vor allem Zeichen zur Unterscheidung von Waren und/oder Dienstleistungen von verschiedenen Unternehmen, beispielsweise Buchstaben, Wörter, Bilder (auch in 3-D), Zahlen, Farben, Hologramme und Multimedia-Zeichen wie Klänge.

Anmeldung von Marken

Wir melden für Sie Marken beim Deutschen Patent und Markenamt (dpma) an, unterstützen Sie bei der Recherche nach bereits bestehenden Marken und entgegenstehenden absoluten Schutzrechten und der Auswahl der Schutzklassen Nizza.

Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen

Hierzu gehört die Ermittlung der Berechtigung und Aktivlegitimation, sowie Inhaberschaft der Marke aus welcher der Abmahner vorgeht und deren Verhältnis zu einer ggf. auf Ihrer Seite bestehenden Marke.

Verfolgung von Markenverletzungen

Mit Widersprüchen beim dpma, Durchführung von Löschungsverfahren, Abmahnungen und Unterlassungsklagen bis hin zur Forderung von Schadensersatz für die Markenverletzung.

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Recht des unlauteren Wettbewerbs

Freiheit des lauteren Wettbewerbs

Grundsätzlich besteht freier Wettbewerb zwischen den sich auf dem freien Markt bewegenden und werbenden Unternehmen. Es gibt aber einige zu beachtende Regeln. Schließlich soll der Wettbewerb nicht zu Lasten oder zu Gunsten einer Seite verzerrt werden. Daneben dient der Schutz des Wettbewerbs auch den Verbraucherinteressen.

Vorbeugen von Wettbewerbsverstößen

Gerade im Vorfeld von größeren Werbemaßnahmen, Änderungen des Tätigkeitsfeldes oder des Vertragspartners beraten wir sie kompetent und umfassend zu den Gefahren und Anforderungen aus dem Lauterkeitsrecht. Denn die richtige Vorgehensweise kann Ihnen viele Probleme mit der Konkurrenz ersparen.

Gestalten von Mustern und Prozessen für den werblichen Auftritt

Ihre Arbeitsabläufe lassen durch Zuhilfenahme von Mustertexten, Vertragsmustern und Prozessstrukturen etwa für die werbliche Kommunikation rechtlich gegenüber Aufsichtsbehörden und Wettbewerbern absichern. So vermeiden Sie teure Bußgelder, immateriellen Schadensersatz und hohe Anwaltshonorare und Gerichtskosten bei streitigen Auseinandersetzungen.

Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Nicht nur wenn es um werthaltige Patente uns Entwicklungen geht sind Geschäftsgeheimnisse betroffen. So gilt noch zum alten Recht um die Geschäftsgeheimnisse (§ 17 UWG aF) jeder Kundenname und jede Versicherungsnummer als ein Geschäftsgeheimnis der Versicherungsunternehmen. Verletzungen sind daher beim Unternehmenswechsel leicht möglich und auch leicht vorwerfbar. Mit unserer jahrelangen Praxis und Erfahrung sowohl in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen als auch strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen stehen wir Ihnen zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse wie auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe zur Seite.

Unzumutbare Belästigungen

Einer der Klassiker des unlauteren Wettbewerbs ist die unlautere Belästigung nach § 7 UWG. Gegenüber Verbrauchern ist danach bei einer telefonischen Werbung eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Es wird dabei gerne vergessen, dass der Anrufer eine Einwilligung nachweisen muss.

Verstöße gegen diverse Verordnungen, (z. B. Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) oder die Gewerbeordnung (GewO))

So hat ein Versicherungsvertreter etwa über seinen Status mit den sog. Erstinformationen nach § 15 VersVermV zu informieren. Macht er das nicht, liegt nicht selten ein Wettbewerbsverstoß vor.

Ist der ausgeübte Beruf zulassungsbedürftig, so muss auch darüber offen und vollständig informiert werden. Teilweise schließen manche Berufsgruppen nach der GewO die Ausübung anderer Berufe aus, die ebenfalls eine gesonderte Erlaubnis brauchen. Wird hier nicht richtig aufgeklärt oder trotz Verbot beide Berufe ausgeübt kann dies nicht nur wettbewerbsrechtliche Folgen haben.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

Gegen belastende Wettbewerbsverstöße helfen wir Ihnen in allen Stufen der Rechtsverfolgung, egal auf welcher Seite Sie sich befinden – von der Abmahnung über den einstweiligen Rechtsschutz mit seinen Tücken der eidesstattlichen Versicherungen und einstweiligen Verfügungen über das Abschlussverfahren bis in das Hauptsacheverfahren.