BGH: Anwaltliche Vergütung, die das Fünffache der gesetzlichen Gebühren überschreitet, ist unangemessen

In einer neueren Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 08.05.2025, Az. IX ZR 90/23) nun auch für das Zivilrecht den Grundsatz aufgestellt, dass eine anwaltliche Vergütung nach Stunden, die höher ist als das Fünffache der gesetzlichen Gebühren, unangemessen hoch ist. Bislang galt diese Vorgabe des BGH explizit nur für das Straf- und Familienrecht, nun auch für den Bereich des Zivilrechts.

Es wurde darauf hingewiesen, dass zwar nach wie vor grundsätzlich der Mandant bei Vereinbarung eines Stundenhonorars den Beweis für eine Unangemessenheit des Honorars des Anwalts zu führen habe. Sobald jedoch das Fünffache der gesetzlichen Gebühren überschritten sei, spreche dies für eine Unangemessenheit und läge es dann umgekehrt am Anwalt, die ausnahmweise Angemessenheit dieses hohen Honorars zu rechtfertigen und zu beweisen.

Zudem war Gegenstand der dortigen Entscheidung, ob ein Prüfung der Unangemessenheit immer bezogen auf das Einzelmandat vorzunehmen ist oder bei Vorliegen mehrerer Mandatsverhältnisse zwischen Anwalt und Mandant eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden kann. Hier hat der BGH klargestellt, dass immer eine Betrachtung im jeweiligen einzelnen Mandat vorzunehmen ist. Es muss also Mandat für Mandat vorgetragen werden, welcher Zeitaufwand und welches Honorar für das jeweilige Mandat angefallen ist und ob dieses den Rahmen der Angemessenheit überschritten hat oder nicht. Dem Vorgehen des OLG in der zweiten Instanz, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und das Gesamthonorar für alle Mandate auf einen Pauschalbetrag zu reduzieren, hat der BGH somit einen Riegel vorgeschoben.

Die Entscheidung stellt nun auch für den Bereich des Zivilrechts klare Vorgaben auf, wann regelmäßig die Angemessenheitsgrenze überschritten ist. Wobei auch weiterhin bei niedrigeren und höheren Vergütungen als dem Fünffachen eine Unangemessenheit vorliegen kann, wenn die beweisbelastete Partei hierfür entsprechende Gründe vortragen kann. Trotz allem dürfte die Entscheidung dazu führen, dass Streitigkeiten zwischen dem Anwalt und dem Mandanten abnehmen werden.