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EVERYTHINGFROM ONE SOURCE
Die Kanzlei wurde 1984 in München gegründet. Unsere Mandantschaft besteht vornehmlich aus kleinen, mittelgroßen Unternehmen und Privatpersonen, denen wir eine umfassende Betreuung aus einer Hand bieten können. Dies ermöglichen wir durch Spezialisierung in unseren Kernkompetenzen und unserem Netzwerk nationaler und internationaler Kooperationen zu Anwaltskollegen, Steuerberatern und Unternehmensberatern.
Wir sind ständig dabei, diese bewährte Doppelstrategie zu optimieren und auszubauen, um unseren Mandanten die Suche nach immer neuen Spezialisten zu ersparen und Sie auf Grundlage des bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses optimal vertreten und beraten zu können.
Bei uns werden Sie umfassend und persönlich betreut. Wir streben eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten an, gegründet auf ein hohes Maß gegenseitigen Vertrauens.
FACHGEBIETE
KernKompetenzen
WAS WIR FÜR SIE TUN!
Wir wollen Ihre rechtlichen Belange unter Einbeziehung aller für Sie wichtigen Fragen klären. Dafür haben wir uns aufgestellt!
Sie werden von dem auf Ihre Frage spezialisierten Anwalt unmittelbar und persönlich betreut. Dieser nimmt Rücksprache mit den Spezialisten in anderen Rechtsbereichen in der Kanzlei sobald diese berührt werden. Steuerrechtliche Aspekte werden entweder mit Ihrer Steuerberatung oder gerne auch mit unserer kooperierenden Steuerberaterin abgestimmt. Bei grenzüberschreitenden Fällen und Fragen greifen wir für Sie auf unsere seit Jahrzehnten bestehende Rechts-Kooperation zu – https://www.anwalts-kooperation.de
ARBEITSGEBIETE
Wir sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Fachgebieten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Fachrichtungen.
VORTRÄGE
Übergreifendes, praxisorientiertes Konzept mit großem Mehrwert für den Klienten und Kunden
FORDERUNGSMANAGEMENT
Kostenschonende Forderungs-Beitreibung dank eigenentwickelter Kanzlei-Software ohne ‘Papierkrieg’
Kooperationen
Gründungsmitglied der europaweit tätigen Anwaltskooperation Wirtschafts- und Vertriebsrecht und mehr
NEUES
Aktuell & Wissenswert
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Reiserücktrittsversicherung: Stornoberatung ist bindend!
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Einstweilige Feststellung zu einem unwirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Geschäftsführer konnte vorläufig auf Duldung von Wettbewerb klagen
Alkoholische Getränke sind keine erstattungsfähigen „Erfrischungsgetränke“ im Sinne der Fluggastrechtverordnung
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Entscheidung zum Ersatz von Bergungskosten und Schmerzensgeld zweier geretteter Bergsteiger
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