In einer neueren Entscheidung vom 25.02.2021 hat das Landgericht Gießen entschieden, dass ein Kunde seine im Online-Casino erlittenen Verluste vom Online-Anbieter zurückverlangen kann. Ob das Urteil rechtskräftig ist oder der Online-Anbieter hiergegen in Berufung gegangen ist, ist bislang nicht bekannt. Das Urteil könnte im Falle seines rechtskräftigen Bestehens weitreichende Konsequenzen haben und eine Vielzahl von weiteren Kunden auf den Plan rufen, die ihre Verluste rückerstattet haben wollen.
Online-Glücksspiel in Deutschland gesetzlich verboten
Bei dem Kläger handelte es sich um einen in Hessen ansässigen Kunden. Nach der Entscheidung des Landgerichts Gießen ist das angebotene Online-Casino-Programm in Hessen verboten, da es gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspiels-Staatsvertrages (GlüStV) verstößt. Nach dieser Norm ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten.
Das Landgericht Gießen hat insoweit entschieden, dass ein Online-Anbieter mit Sitz im Ausland gegen diese Verbotsnorm verstoßen hat, indem er sein Online-Angebot auch Spielteilnehmern aus Hessen und somit auch dem Kläger zugänglich gemacht hat. Der Spielvertrag zwischen dem Kläger und dem Online-Betreiber wurde insofern als nichtig eingestuft.
Da die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages dazu bestimmt sind, die Bürger vor suchtfördernden Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen, soll die Rückforderbarkeit nach Ansicht des Landgerichts Gießen auch nicht deshalb ausgeschlossen sein, da der Kläger mit seiner Teilnahme seinerseits möglicherweise ebenfalls gegen gesetzliche Verbote verstoßen hat. Da mit der Verbotsnorm nach § 4 Abs. 4 GlüStV u.a. der Zweck verfolgt wird, illegales Glücksspiel zum Schutze der Spieler zu unterbinden, dürfen dem Online-Anbieter die Spieleinsätze des verbotenen Glücksspiels nicht dauerhaft verbleiben, sondern sind wieder herauszugeben.
Ausblick
Die Entscheidung könnte maßgeblich für viele weitere Kunden von Online-Casino-Anbietern sein. Nach derzeitigem Stand verfügen lediglich im Bundesland Schleswig-Holstein einige wenige Online-Anbieter über eine Genehmigung. Ansonsten gilt bundesweit das oben genannte Online-Glücksspielverbot.
Sofern auch Sie einen möglichen Rückforderungsanspruch gegen einen Online-Anbieter prüfen lassen wollen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Tobias Eggebrecht