Ausgleichsausschluss Analog

 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB ist nicht „analogiefähig“: BGH stärkt Rechte der Versicherungsvertreter

Kündigt der Versicherungsvertreter seinen Vertretervertrag ordentlich, ist der Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB ausgeschlossen. Der Ausschluss kann nicht auf andere Beendigungstatbestände analog angewendet werden. Das hat der BGH entschieden und damit eine jahrelange Rechtsunsicherheit zugunsten der Vertreter beseitigt.

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