Die Streitigkeiten von Eltern über Flugreisen des Kindes während der Corona-Pandemie reißen nicht ab.
Mittlerweile kann man nicht wie in unserem Blog-Beitrag „Mallorca-Reise mit Kind in Zeiten der Corona-Pandemie?“ davon ausgehen, dass eine Urlaubsreise grundsätzlich als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung zu qualifizieren ist und damit die Zustimmung des anderen Elternteils bedarf. Vielmehr ist man zu der vor der Pandemie geltenden Einschätzung zurückgekehrt, dass es sich bei Urlaubsreisen grundsätzlich um Alltagsangelegenheiten handelt, die keine Zustimmung des anderen Elternteils erfordern.
Das Oberlandesgericht Dresden hat nunmehr nochmals klargestellt, dass Reisen mit dem Kind, auch Fernreisen ins außereuropäische Ausland, grundsätzlich keine Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung darstellen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist jedoch eine Abwägung der Vor- und Nachteile eine Reise für das Kind vorzunehmen. Dabei spielen Impfstatus des Kindes sowie der zu besuchenden Personen, die Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes, die Tatsache, dass keine Quarantänepflicht im Reiseland sowie bei der Rückkehr besteht, die Testpflicht und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen eine ausschlaggebende Rolle.
Das Oberlandesgerichts Dresden räumte dem Kindsvater für die Sommerferien 2021 ein Umgangsrecht für eine 2 ½-wöchige Reise mit dem sechsjährigen Sohn in die USA zu den geimpften Großeltern ein.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Pflichten. Schreiben Sie uns einfach eine Email über kanzlei@heinicke-eggebrecht.de oder rufen Sie uns an unter +49(0)89 552261-0.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner