Bei Verträgen für Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) ist häufig eine automatisierte Steigerung der Entgelte vorgesehen. Diese Steigerungen sind an der Inflationsrate zu messen.
Sachverhalt
Eine Verwalterin hatte in ihrem Vertrag eine jährliche automatische Steigerung der Entgelte um 4% vorgesehen. Die Gemeinschaft forderte im Fall vor dem Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 04.06.2021, Az. 2-13 S 35/20 für mehrere Jahre die Erhöhungsbeträge zurück. In der rechtskräftigen Entscheidung gab das Landgericht der Klage der Gemeinschaft gegen die Verwalterin statt.
Wesentliche Punkte der Entscheidung
Bei der verwendeten Klausel zur automatischen Erhöhung handelte es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), welche speziellen gesetzlichen Kontrollmechanismen unterliegt. Eine automatische Erhöhung ist aber nicht automatisch unwirksam. Das Austauschverhältnis im Verwaltervertrag zwischen Entgelt und Leistung der Verwalterin darf sich nicht zu Gunsten der den Vertrag stellenden Verwalterin verschieben. Es soll nicht die Möglichkeit eröffnet sein, den eigenen Gewinn über solche Erhöhungsklauseln einseitig zu steigern. Bei einer Kopplung an die Inflationsrate ließe sich dieses Problem lösen, da damit eine entsprechende Kostensteigerung plausibilisiert werde. Aber auch dann wäre eine Steigerung noch angreifbar.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht