Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Die Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 mit Vorgaben zur Digitalisierung u.a. wichtiger Prozesse des Registerwesens zur Umsetzung zum 01.08.2021 soll in Deutschland zum 01.08.2022 aufgrund einer Verlängerungsmöglichkeit für die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Vorgaben der Richtlinie:

Sie soll zu Erleichterungen im Umgang mit Gesellschafts- Gründungen, Änderungen und Eintragungen bringen, sowie die Verteilung und Beschaffung von Informationen über das Handelsregister beschleunigen.

Dazu sind Online-Systeme für die Registeranmeldung, Einreichung und Offenlegung vorgesehen, neben der Möglichkeit eine GmbH online zu gründen.

Wie soll das in Deutschland umgesetzt werden?

Die Online-Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sol über ein von der Notarkammer betriebenes Videokonferenzsystem ermöglicht werden. So ließen sich online Willenserklärungen und auch qualifizierte elektronische Signaturen online durch den Notar beglaubigen.

Die Bekanntmachungen der zahlreichen Register sollen zukünftig über das Gemeinsame Registerportal der Länder erfolgen und nicht nur hierüber abrufbar sein. Eine gesonderte Bekanntmachung ist dann nicht mehr nötig. Auch Rechnungsunterlagen sollen schließlich über die die Register führenden Stellen unmittelbar bearbeitet werden.