Reform des Mietspiegels

Wir hatten es bereits vermutet, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Berliner Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklärt hat, es wird eine Gesetzesänderung geben (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag vom 05.05.2021 abrufbar unter https://www.heinicke-eggebrecht.com/berliner-mietdeckel-fuer-verfassungswidrig-erklaert/). Sogar noch vor den Bundestagswahlen im September 2021 hat sich die Große Koalition nun auf eine Reform des Mietspiegels verständigt.

Geplant ist die Verbesserung der Aussagekraft von Mietspiegeln und das Schaffen von Anreizen für Gemeinden qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.

Es ist geplant, dass alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet werden künftig einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. In Bayern bedeutet dies zu den bereits vorhandenen zahlreichen Mietspiegeln in vielen Gemeinden werden weitere hinzukommen, welche die Einwohnerzahl von 50.000 überschreiten.

Dazu kommt eine Verpflichtung von Mietern und Vermietern an der Datenerhebung für den Mietspiegel teilzunehmen. Bislang war die Teilnahme freiwillig.

Nachdem nunmehr die gesetzliche Änderung des Mietspiegels näher rückt, ist ein zügiges Handeln erforderlich. Auch wenn bislang noch kein Gesetz zum Mietendeckel ersichtlich ist, zeigt das schnelle Handeln der Politik im Hinblick auf die Änderung des Mietspeiegels, dass ein Gesetz zum Mietendeckel spätestens nach den Bundestagswahlen im September 2021 auf der Agenda der neuen Regierung stehen wird.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

Soweit gesetzlich zulässig und aufgrund Vergleichsmieten möglich, sollten Sie schnellstmöglich eine Mieterhöhung in die Wege leiten. Spätestens mit entsprechender Gesetzgebung wird dies deutlich schwieriger.

Dabei gibt es bereits jetzt Hürden, welche zu beachten sind. Kontaktieren Sie uns daher gerne, damit wir Ihnen bei der Überprüfung der Möglichkeiten einer Mieterhöhung bzw. der Ausarbeitung Ihres Mieterhöhungsbegehrens behilflich sind.

Was bedeutet das für Sie als Mieter?

Sie müssen mit einer Mieterhöhung Ihres Vermieters rechnen. Es sind jedoch schon jetzt gesetzliche Regelungen vorhanden, an denen sich eine Mieterhöhung messen lassen muss. Gerne prüfen wir für Sie die Zulässigkeit des Mieterhöhungsverlangens Ihres Vermieters.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne sind wir Ihnen bei Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich, schreiben Sie uns einfach eine Email über kanzlei@heinicke-eggebrecht.de oder rufen Sie uns an unter +49(0)89 552261-0.